Honorar

 

Ich führe eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung, daher werden meine therapeutischen Leistungen immer privat abgerechnet. Meine Privatrechnung kann ich entsprechend für Ihre private Krankenversicherungen, ggf. einer entsprechenden Zusatzversicherung (für Leistungen von Heilpraktikern) oder der Beihilfe ausstellen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Kasse über die Vertrags- und Antragsbedingungen, welche Leistungen genau ganz oder partiell übernommen werden können. Meine Rechnung für eine von der privaten Kasse bewilligten Behandlung wird mit den Ziffern aus der GebüH (allgemeine Gebührenordnung der Heilpraktiker) sowie der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) entsprechend erstellt. Paartherapie, Beratungen sowie Coachings können jedoch auch bei privaten Kassen nicht als Psychotherapie geltend gemacht, sondern werden immer privat abgerechnet.

 

 

Insofern keine anderen Absprachen getroffen werden, gelten folgende Stundensätze und Honorare:

 

 

 

 

 

 

 

Alle angegebenen Honorare sind Endpreise. Gem. der Umsatzsteuerpflichtbefreiung nach §4 Nr.14a UStG sowie des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

 

Bei Online-Beratung ist ein kostenloses Erstgespräch vorgesehen - Bei Terminen vor Ort ist die erste halbe Stunde des ersten Termins kostenlos. Dies dient dem Kennenlernen. Ich arbeite in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten pro Termin, je nach Absprache und Bedarf. Es können aber auch Tages-Workshops zu bestimmten Themen (z.B. Stressmanagement, Work-Life-Balance, Aufstellungen) gebucht werden. Behandlungstermine werden telefonisch oder per Email vereinbart. Sie sind verbindlich und werden auch berechnet, wenn Sie nicht wahrgenommen und nicht 48 Std. vorher (z.B. per Email) abgesagt worden sind.