Der Gesundheitsmarkt und Heilpraktiker

10.11.2019

Der Beruf Heilpraktiker war auch in  diesem Jahr wieder besonders unter Beschuss. Für den Berufsverband VfP (Verband freier Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapeuten), dem auch ich angehöre, war dies 2017 Anlass zu einer Umfrage, welche detaillierte Fakten und ein realistisches Bild der Heilpraktiker in Deutschland aufzeigt. Neben der kassenärztlichen Gesundheits-Grundversorgung gibt es nämlich noch den sogenannten zweiten Gesundheitsmarkt mit den Privatpraxen der Heilpraktiker und Naturheilkundler.

 

Das Gesundheitssystem in Deutschland leidet: Der Spiegel online (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/aerzte-haben-laut-weltweiter-analyse-nur-wenige-minuten-pro-patient-a-1176897.html) berichtete im November 2017 über eine Studie, die offenlegt, wie viel Patienten täglich in einer Praxis behandelt werden und wie viel Zeit im Durchschnitt ein Arzt in Deutschland pro Patient noch aufbringen kann. Das Ärzteblatt thematisierte 2017 lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz (https://www.aerzteblatt.de/archiv/193755/Psychotherapie-Weiterhin-zu-lange-Wartezeit-auf-Behandlung), vor allem in ländlichen Gebieten. Davon betroffen ist auch die psychotherapeutische Versorgung. Auf einen Therapieplatzmangel macht die Psychotherapeutenkammer schon länger aufmerksam, denn der Bedarf sei kontinuierlich steigend, heißt es da. Wir haben von Landflucht von Ärzten gehört und von Überlastung kassenärztlicher Praxen dort. Ich spreche von demographischen Schwierigkeiten unseres Gesundheitssystems, mit denen sich die Politik hoffentlich weiter auseinandersetzen wird.

 

Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie hat fast immer noch freie Kapazität, bietet rasch Termine an und kann relativ unbürokratisch mit einer Behandlung beginnen. Die Umfrage des Berufsverbandes zeigt, dass eine Heilpraktikerin (zu 80% sind es Frauen) im Durchschnitt 4 bis 5 Patienten pro Tag versorgt und ihren Patienten bei der Erstuntersuchung bis zu einer Stunde und länger einräumt. Nur Psychotherapeuten und homöopathisch arbeitenden Ärzte nehmen sich sonst so viel Zeit für das untersuchende Gespräch!

 

Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie ist nicht verpflichtet in einem 50 Minuten Rhythmus zu arbeiten. Sie kann den Verarbeitungsprozessen ihrer Patientinnen und Patienten viel mehr Zeit zur Verfügung stellen. In meiner Praxis hat sich bewährt, die Behandlungszeit und Sitzungsfrequenz gemeinsam mit den Klienten festzulegen und individuell anzupassen. Dabei muss ich die Sitzungszeit von 90 Minuten gar nicht überschreiten, denn der Begrenzung einer psychotherapeutischen Sitzung messe auch ich aus psychologischen Gründen einen wichtigen Stellenwert bei. Auch die Zeit zwischen zwei Patienten-Terminen kann ich in meiner Praxis großzügig planen, so dass keiner meiner Patienten die Praxis verlassen muss, weil der Nächste schon vor der Türe steht. Meine Patienten äußern sich sehr dankbar dafür, dass ich es so flexibel und individuell handhaben kann.

 

Darüber hinaus verfügen Heilpraktiker für Psychotherapie häufig über den Luxus mehrerer Methodenkompetenzen, anstatt an eine der von den Kassen vorgeschriebenen drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie) gebunden zu sein. Auch ich arbeite mit mehreren Psychotherapie-Methoden und bilde mich ständig darin fort. Dabei habe ich meine Methoden so ausgewählt, dass sie sich gut ergänzen und ich sie im Behandlungsprozess je nach Bedarf gut miteinander kombiniert einsetzen kann.

 

Die Gesundheitsangebote von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen für Psychotherapie werden zwar noch immer vielfach von der Schulmedizin abgelehnt und manchmal wegen fehlender wissenschaftlicher Wirknachweise auch bekämpft. Auch die Kosten für unsere Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Doch unsere Angebote werden, wie die VfP-Umfrage belegt, von gut gebildeten Gesundheitsprofis geleistet. Die Leistungen von Heilpraktikern schließen nicht nur demographische Versorgungslücken, wir erweitern und entlasten damit auch das Gesundheitssystem in Deutschland. Unsere Angebote sind Teil des sogenannten zweiten Gesundheitsmarktes, die erfreulicherweise von immer mehr Menschen wertgeschätzt werden.

 

Dazu ist noch zu sagen: Unsere Arbeit ist zwar freiberuflich, jedoch in Deutschland zum Schutz der Verbraucher klar geregelt! Zum einen durch das Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG), einer gesetzlichen Prüfungsordnung, nach der alle Anwärter vom Gesundheitsamt überprüft werden müssen, und durch einige weitere Gesetze, wie z.B. dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Alle Heilpraktiker-Praxen, auch die für Psychotherapie sind den örtlichen Gesundheitsämtern unterstellt. Die meisten Heilpraktiker gehören einem Verband an, wie ich dem VfP angehöre. Damit haben wir uns auch für die Einhaltung der Berufsordnung für Heilberufe (BO) mit hohen ethischen Grundsätzen verpflichtet - dies betrifft Themen wie Kollegialität, Praxisführung, Qualitätssicherung, Fortbildung, Dokumentation, Schweigepflicht und Datenschutz. Für weitere Fragen oder ein kostenloses Erstgespräch bin ich gerne für Sie da.